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Aktuelle Vorschriften zur FFH-Verträglichkeitsprüfung in NRW | mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie hat die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa gelegt : das Gesamtziel besteht für die FFH-Lebensraumtypen und -Arten sowie für die europäischen Vogelarten darin, einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren und langfristig zu sichern : hierzu hat die EU unter anderem das Schutzgebietssystem Natura 2000 etabiert : vor der Genehmigung neuer Pläne und Projekte muss geprüft werden, ob diese die FFH- oder Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen : für die Durchführung dieser FFH-Verträglichkeitsprüfung hat das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren mehrere Vorschriften entwickelt, die Antragstellenden und Behörden als Hilfestellung dienen und einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren leisten sollen Kiel, Ernst-Friedrich 2018

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